Polina Pirch, MSc – Akustik und Lärmausbreitung Überschlagsrechnung

Was bringt eine Lärmschutzwand?

Mit diesem Rechner lässt sich abschätzen, wie wirksam Lärmschutzmaßnahmen zwischen einer Straße und einem Haus sein können. Mit den Reglern lassen sich eine lange oder kurze Lärmschutzwand, ein Balkon mit Glasbrüstung und Seitenwände entlang der Grundstücksgrenzen einstellen, Pegelminderung in Oktavbändern und Lärmausbreitungsskizze werden dabei neu berechnet. Gerechnet wird nur die relative Wirkung der Maßnahmen. Wie viel Lärm tatsächlich am Fenster ankommt, hängt von der Geometrie der Straße, der Verkehrsmenge, dem Gelände und den Nachbargebäuden ab und ist eigens zu berechnen. Das Ergebnis ist eine grobe Abschätzung. Ich berechne die Lärmsituation zuverlässig und schnell für Sie: office@immissionspunkt.at

12 m
20 m
3,0 m
100 m
Maßnahme: Glasbrüstung am Balkon
Maßnahme: Seitenwände an den Wandenden
Geschwindigkeit und Boden
Querschnitt, Höhen überhöht
Grundriss

Pegelminderung (Einfügungsdämpfung) 0,0 dB Unsicherheit ±2 dB

Ein Unterschied von 1 dB ist nur im Hörversuch erkennbar, wenn zwei Geräusche direkt nacheinander abgespielt werden, und gilt als Wahrnehmbarkeitsschwelle. Im Alltag wird eine Änderung erst ab etwa 3 dB gerade hörbar. 10 dB weniger werden etwa als halb so laut empfunden.

Einfügungsdämpfung je Oktavband, Abschirmmaß Dz begrenzt auf 20 dB

Das Ergebnis gilt am offenen Fenster, ohne Reflexion an der eigenen Fassade. Angenommen sind eine Schallquelle 0,5 m über der Fahrbahn, die Wand mittig vor dem Fenster, ebenes Gelände und Luft mit 10 °C. Auf ihrer Rückseite reflektiert die Wand, Lärmquellen zwischen Wand und Haus werden am Fenster lauter.

Haftungsausschluss. Der Rechner dient der ersten Orientierung bei der Planung. Die Ergebnisse sind Abschätzungen ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit und ersetzen weder eine schalltechnische Untersuchung noch eine Beratung im Einzelfall. Eine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieser Abschätzung getroffen werden, ist ausgeschlossen, soweit das gesetzlich zulässig ist.

Für ein konkretes Grundstück rechne ich mit Geländemodell, Bebauung und Reflexionen und liefere eine schriftliche Einschätzung mit Maßnahmenvergleich. office@immissionspunkt.at